
Geschäftsbedingungen AGBs
Laser Limbo
Die freeroam.ar UG, Berthelsdorfer Str. 6, 12043 Berlin, Deutschland, eingetragen beim Amtsgericht Charlottenburg unter HRB 251822 B ("FAR"), entwickelt und betreibt das vor Ort gemeinsam gespielte AR-Multiplayer-Spiel "Laser Limbo". Diese Nutzungsbedingungen ("NB") regeln jeden Zugang zu und jede Nutzung von Laser Limbo, der Operator App und des FAR-Accounts.
Fragen und Mitteilungen: info@freeroam.ar
Aufbau. Teil A gilt für alle. Teil B gilt zusätzlich für die private Nutzung. Teil C gilt zusätzlich für die kommerzielle Nutzung durch Betreiber. Soweit Teil B oder Teil C von Teil A abweicht, gehen Teil B bzw. Teil C vor.
Teil A: Allgemeines
1. Anwendungsbereich
1.1 Diese NB gelten zwischen FAR und jedem Nutzer, unabhängig davon, ob der Nutzer den Zugang unmittelbar von FAR, über einen App Store oder über einen autorisierten Vertriebspartner von FAR erhalten hat.
1.2 Bedingungen des Nutzers gelten nicht, auch wenn FAR die Leistung in Kenntnis dieser Bedingungen vorbehaltlos erbringt.
2. Begriffsbestimmungen
Account bezeichnet das Nutzerkonto in den Systemen von FAR.
App-Store-Version bezeichnet die über den App Store einer Headset-Plattform vertriebene Version von Laser Limbo.
Kommerzieller Kontext hat die in Teil B bestimmte Bedeutung.
Credit bezeichnet eine Einheit vorausbezahlter Spielzeit. Ein Credit entspricht einer Minute Spielzeit für einen Spieler.
Zugangsdaten bezeichnet Logindaten, Token und sonstige Authentifizierungsmittel, die Zugang zu Laser Limbo, zum Account oder zur Operator App gewähren.
Lizenz bezeichnet das nach diesen NB eingeräumte Nutzungsrecht.
Standort bezeichnet die in der Betreiberlizenz benannten Räumlichkeiten, an denen Laser Limbo betrieben werden darf.
Betreiber bezeichnet jeden Nutzer, der Laser Limbo in einem kommerziellen Kontext nutzt.
Operator App bezeichnet die Anwendung von FAR, mit der Sessions gehostet und Einstellungen, Maps und Credits verwaltet werden.
Spieler bezeichnet eine natürliche Person, die an einer Session teilnimmt.
Session bezeichnet einen zusammenhängenden Spieldurchgang von Laser Limbo mit einem oder mehreren Spielern.
Support bezeichnet Kundenbetreuung und Fehlerbehebung, insbesondere über ein Help Center oder einen Community-Kanal von FAR.
Marken bezeichnet die eingetragenen und nicht eingetragenen Marken, Logos, Firmen- und Produktbezeichnungen von FAR, insbesondere "Laser Limbo" und "freeroam.ar".
Updates bezeichnet neue Versionen von Laser Limbo, der Operator App oder ihrer Bestandteile.
3. Account und Zugang
3.1 Die Nutzung der Operator App und des Credit-Systems setzt einen Account voraus. Der Nutzer hat die Daten im Account vollständig und aktuell zu halten, die Zugangsdaten geheim zu halten und FAR unverzüglich über jede unbefugte Nutzung des Accounts zu informieren.
3.2 FAR gewährt den Zugang zu Laser Limbo über den App Store der jeweiligen Headset-Plattform oder im Direktvertrieb und den Zugang zur Operator App über einen Download-Link. FAR entscheidet über den Umfang des Zugangs für jeden Nutzer.
3.3 Die Operator App ist nur auf Grundlage einer Betreiberlizenz verfügbar, die unmittelbar von FAR, über die Website von FAR oder über einen autorisierten Vertriebspartner von FAR bezogen wurde.
4. Hardware und Systemvoraussetzungen
4.1 Laser Limbo läuft auf Standalone-Headsets und sonstiger Hardware von Drittherstellern. FAR liefert diese Hardware nicht, übernimmt dafür keine Gewähr und erbringt weder Service noch Reinigung oder Wartung. FAR ist für Zustand, Verfügbarkeit und Kompatibilität der Hardware nicht verantwortlich. Der Nutzer wählt die Hardware selbst aus und beschafft, betreibt, wartet und versichert sie selbst.
4.2 FAR gewährleistet nicht, dass Laser Limbo auf einem bestimmten Hardwaremodell oder in einer bestimmten Konfiguration läuft. Angaben, die FAR zu Hardware, Systemvoraussetzungen oder Einrichtung bereitstellt, sind unverbindlich und können sich jederzeit ändern. Der Nutzer hat sich vor der Nutzung zu vergewissern, dass seine Hardware und seine Räumlichkeiten geeignet sind, und trägt das Risiko der Ungeeignetheit.
5. Rechtsinhaberschaft und Marken
5.1 Sämtliche Rechte an Laser Limbo, der Operator App, den Marken und allen ihren Bestandteilen stehen FAR zu und verbleiben bei FAR. Diese NB räumen ausschließlich Nutzungsrechte ein und übertragen kein Eigentum.
5.2 Der Nutzer wird die Marken, verwechslungsfähige Zeichen oder entsprechende Domainnamen in keiner Jurisdiktion zur Eintragung anmelden und die Marken weder angreifen noch gegen sie Widerspruch erheben noch Dritte bei einem Angriff unterstützen.
5.3 Der Nutzer darf mit den bereitgestellten Werkzeugen Maps und sonstige Konfigurationen erstellen. Die Rechte an diesen Inhalten verbleiben beim Nutzer. Der Nutzer räumt FAR ein nicht ausschließliches, weltweites, unentgeltliches Recht ein, diese Inhalte zum Zweck der Bereitstellung, des Supports und der Verbesserung von Laser Limbo zu nutzen und, sofern der Nutzer sie teilt, anderen Nutzern zugänglich zu machen.
5.4 Der Nutzer wird keine Inhalte erstellen oder anzeigen, die Rechte Dritter verletzen oder rechtswidrig sind.
6. Allgemeine Nutzungsbeschränkungen
6.1 Der Nutzer wird weder selbst noch durch Dritte:
(a) Laser Limbo oder die Operator App zurückentwickeln (Reverse Engineering), dekompilieren oder disassemblieren oder versuchen, deren Quellcode oder Algorithmen zu ermitteln, soweit dies nicht nach zwingendem Recht gestattet ist;
(b) Laser Limbo, die Operator App oder die Zugangsdaten verkaufen, unterlizenzieren, vermieten, verleihen, verbreiten, offenlegen oder Dritten in sonstiger Weise zugänglich machen oder zugunsten Dritter nutzen;
(c) Laser Limbo oder die Operator App verändern, umgehen oder manipulieren, insbesondere die Zählung der Credits, die Begrenzung der Spielerzahl oder eine Lizenz- oder Zugangskontrolle;
(d) mehr Spieler betreiben, als von der Lizenz umfasst sind, oder eine Spielergruppe auf mehrere Accounts oder Installationen aufteilen, um diese Zahl zu überschreiten;
(e) Laser Limbo nutzen, um ein Konkurrenzprodukt zu entwickeln oder zu bewerben.
6.2 Der Nutzer wird FAR unverzüglich über jede ihm bekannt werdende tatsächliche oder vermutete Verletzung der Rechte von FAR informieren und FAR bei der Rechtsverfolgung unterstützen. FAR entscheidet allein, ob und wie vorgegangen wird.
6.3 Der Nutzer stellt FAR, ihre Geschäftsführer, Mitarbeiter und Auftragnehmer von allen Ansprüchen, Schäden, Kosten und Aufwendungen frei, die aus einem Verstoß gegen die vorstehenden Beschränkungen entstehen.
7. Updates, Support und Mängel
7.1 FAR kann Updates bereitstellen und ein Help Center sowie einen Community-Kanal zur Verfügung stellen, über die der Nutzer Anfragen einreichen kann. Ein Anspruch des Nutzers auf Updates, auf Upgrades, auf Support, auf eine Reaktion innerhalb einer bestimmten Frist oder auf eine bestimmte Verfügbarkeit von Laser Limbo, der Operator App oder des Accounts besteht nicht. Zwingende gesetzliche Rechte des Nutzers bleiben unberührt.
7.2 FAR kann Mängel durch ein neues Release oder durch Änderung beseitigen, sofern sich der Leistungsumfang dadurch nicht mehr als unwesentlich ändert. FAR kann einzelne Funktionen einstellen und durch gleichwertige Funktionen ersetzen.
7.3 Der Nutzer wird FAR bei der Analyse von Mängeln in zumutbarem Umfang unterstützen, insbesondere durch Bereitstellung von Logs, Screenshots und Systeminformationen.
7.4 Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen, es sei denn, der Mangel betrifft eine für den Vertragszweck wesentliche Eigenschaft. Zwingende Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
8. Haftung
8.1 FAR haftet für Schäden aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet FAR nur für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
8.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung von FAR auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.3 Diese Beschränkungen gelten in gleicher Weise zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von FAR. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
8.4 Die Pflichten von FAR ruhen, solange FAR durch ein außerhalb ihres Einflussbereichs liegendes Ereignis an der Leistung gehindert ist, insbesondere durch Naturereignisse, Krieg, hoheitliche Maßnahmen, Epidemien, den Ausfall öffentlicher Kommunikationsnetze oder der Energieversorgung oder den Ausfall der Dienste eines Plattform-, Hosting- oder Zahlungsdienstleisters. FAR wird den Nutzer informieren, wenn die Behinderung erheblich und von Dauer ist.
9. Sperrung und Kündigung
9.1 FAR kann den Zugang mit sofortiger Wirkung sperren, wenn der Nutzer diese NB wesentlich verletzt, insbesondere bei unbefugter kommerzieller Nutzung, bei einem Verstoß gegen die Nutzungsbeschränkungen oder bei begründetem Verdacht des Missbrauchs des Accounts. FAR wird den Nutzer über den Grund informieren.
9.2 Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die andere Partei diese NB wesentlich verletzt und die Verletzung nicht innerhalb einer in Textform gesetzten angemessenen Frist beseitigt, es sei denn, die Verletzung ist nicht behebbar.
9.3 Mit Beendigung hat der Nutzer jede Nutzung einzustellen, Laser Limbo und die Operator App zu deinstallieren und alle Kopien zu löschen.
10. Änderungen dieser NB
10.1 FAR kann diese NB ändern. FAR wird den Nutzer mindestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden in Textform über die Änderung informieren.
10.2 Bei einer Lizenz mit fester Laufzeit wird die Änderung zu Beginn der nächsten Laufzeit wirksam. Im Übrigen wird die Änderung zu dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt wirksam. Der Nutzer kann zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. FAR wird in der Mitteilung auf dieses Recht hinweisen.
10.3 Änderungen der wesentlichen Bestandteile einer Individualvereinbarung bedürfen der Zustimmung des Nutzers.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Änderungen und Ergänzungen dieser NB bedürfen der Textform; dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. Dem Formerfordernis wird auch durch Signaturdienste wie DocuSign genügt.
11.2 Der Nutzer darf Rechte oder Pflichten aus diesen NB nicht ohne vorherige Zustimmung von FAR in Textform übertragen.
11.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf. Zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Staates, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
11.4 Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Berlin.
11.5 Maßgeblich ist die englische Fassung dieser NB. Übersetzungen dienen ausschließlich der Information.
11.6 Ist oder wird eine Bestimmung unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Teil B: Private Nutzung
12. Anwendungsbereich des Teils B
Teil B gilt für Nutzer, die Laser Limbo ausschließlich zu privaten Zwecken und außerhalb jeder gewerblichen, geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit nutzen.
13. Private Lizenz
13.1 FAR räumt dem Nutzer das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die App-Store-Version für die Dauer des Vertrages zu privaten Zwecken zu nutzen.
13.2 Die App-Store-Version umfasst weder die Operator App noch die lokale Serverfunktion. Die Zahl der Spieler je Session ist auf zwei begrenzt.
13.3 Der Nutzer darf von Spielern kein Entgelt verlangen, keine Buchungen entgegennehmen und das Spiel Personen außerhalb seines privaten Umfelds nicht zugänglich machen.
13.4 Die kommerziellen Bedingungen der App-Store-Version richten sich nach den Bedingungen des App Stores, über den der Nutzer sie bezogen hat.
14. Keine kommerzielle Nutzung
14.1 Die Private Lizenz gestattet keine Nutzung in einem kommerziellen Kontext. Jede Nutzung in einem kommerziellen Kontext setzt eine Betreiberlizenz nach Teil C voraus.
14.2 Ein kommerzieller Kontext liegt insbesondere vor, wenn Laser Limbo genutzt wird:
(a) in Räumlichkeiten, die der Öffentlichkeit, Kunden oder geladenen Gästen zugänglich sind;
(b) bei einer Veranstaltung, Aktivierung, Ausstellung, Messe oder Feier, die von oder für ein Unternehmen ausgerichtet wird;
(c) gegen Entgelt oder als Teil einer Buchung, eines Pakets, eines Tickets oder einer Mitgliedschaft, unabhängig davon, ob für das Spiel ein gesondertes Entgelt erhoben wird;
(d) zur Bewerbung eines Unternehmens, einer Location oder eines Produkts;
(e) durch einen Arbeitgeber für Mitarbeiter, Kunden oder Gäste.
14.3 Unerheblich ist, ob der Nutzer Laser Limbo über einen App Store, im Direktvertrieb oder von einem Dritten bezogen hat. Der parallele Betrieb mehrerer Installationen der App-Store-Version an einem Ort sowie die Aufteilung einer Spielergruppe auf mehrere private Accounts stellen eine Nutzung in einem kommerziellen Kontext dar.
14.4 Bei Nutzung in einem kommerziellen Kontext ohne Betreiberlizenz kann FAR den Account sperren und die Lizenz mit sofortiger Wirkung widerrufen. FAR kann darüber hinaus die Lizenzgebühr verlangen, die für eine Betreiberlizenz für den Zeitraum der unbefugten Nutzung nach der Preisliste unter store.freeroam.ar angefallen wäre; der Nutzer hat die zur Berechnung erforderlichen Angaben zu machen. Das Recht von FAR, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt. Dem Nutzer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
15. Gesundheit und Sicherheit
15.1 Laser Limbo wird durch körperliche Bewegung in einem realen Raum gespielt. Der Nutzer hat sich vor dem Spiel zu vergewissern, dass die Spielfläche geeignet, ausreichend groß und sicher ist, sie von Hindernissen zu räumen und die Boundary zu setzen.
15.2 Personen, die schwanger sind, die unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen, die an photosensitiven Anfällen leiden oder die eine Herz-, Gleichgewichts- oder sonstige Erkrankung haben, bei der körperliche Betätigung nicht ratsam ist, sollten nicht spielen. Spieler sollten das Spiel sofort beenden, wenn sie Schwindel, Übelkeit, Augenbeschwerden oder Unwohlsein verspüren.
Teil C: Kommerzielle Nutzung (Betreiber)
16. Anwendungsbereich des Teils C
Teil C gilt für jeden Betreiber. Teil B gilt für Betreiber nicht.
17. Betreiberlizenz
17.1 FAR räumt dem Betreiber das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, Laser Limbo am Standort für die von der Lizenz umfasste Spielerzahl und für die Laufzeit der Lizenz zu betreiben und öffentlich vorzuführen.
17.2 Die Betreiberlizenz umfasst das Recht, die Operator App und die lokale Serverfunktion für den Betrieb der Lizenz am Standort zu nutzen.
17.3 Die Lizenz ist an den Standort gebunden. Die Nutzung an einem anderen Ort, die mobile Nutzung und die Nutzung bei Veranstaltungen außerhalb des Standorts bedürfen der vorherigen Zustimmung von FAR in Textform.
17.4 Der Betreiber darf die Lizenz, die Operator App und die Zugangsdaten weder unterlizenzieren noch weiterverkaufen, verleihen oder in sonstiger Weise weitergeben. Der Betreiber darf Laser Limbo ohne vorherige Zustimmung von FAR in Textform nicht im eigenen Namen für einen dritten Veranstalter betreiben.
17.5 Die Lizenz ist nur dann exklusiv, wenn eine Individualvereinbarung dies ausdrücklich bestimmt.
18. Lizenzmodelle und Laufzeit
18.1 Die Lizenz wird als Pauschallizenz für einen festen Zeitraum und eine feste Spielerzahl, auf Basis von Credits oder als Kombination aus beidem eingeräumt. Modell, Spielerstufe und Laufzeit richten sich nach der Auswahl des Betreibers im Checkout unter store.freeroam.ar oder nach der individuellen Vereinbarung. Die verfügbaren Modelle und Preise ergeben sich aus der Preisliste unter store.freeroam.ar.
18.2 Eine Pauschallizenz verlängert sich automatisch um einen weiteren Zeitraum gleicher Länge, sofern sie nicht von einer Partei gekündigt wird. Bei einer Monats- oder Jahreslizenz beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Ende der laufenden Laufzeit. Bei einer Wochenlizenz beträgt die Kündigungsfrist sieben Tage zum Ende der laufenden Laufzeit. Eine Individualvereinbarung kann Abweichendes vorsehen.
18.3 FAR kann die Preise mit Wirkung zur nächsten Laufzeit ändern. FAR wird den Betreiber mindestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden der Änderung informieren und darauf hinweisen, dass der Betreiber zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen kann.
19. Test
19.1 Gewährt FAR einen Test, umfasst dieser ausschließlich die Software. Hardware, Installation vor Ort und eine garantierte Reaktionszeit sind nicht umfasst.
19.2 Während eines Tests darf Laser Limbo in einem kommerziellen Kontext nur mit vorheriger Zustimmung von FAR in Textform genutzt werden.
19.3 Der Test endet automatisch mit Ablauf des Testzeitraums und geht nicht in eine kostenpflichtige Lizenz über, sofern der Betreiber keine solche bestellt.
20. Credits
20.1 Ein Credit entspricht einer Minute Spielzeit für einen Spieler. Die Operator App zählt die verbrauchten Credits.
20.2 Credits sind im Voraus zu bezahlen und ab dem Kaufdatum 24 Monate gültig. Credits sind nicht in Geld auszahlbar und nicht zwischen Accounts übertragbar.
20.3 Bei Kündigung durch FAR aus wichtigem Grund verfallen nicht verbrauchte Credits. Im Übrigen bleiben nicht verbrauchte Credits bis zum Ende ihrer Gültigkeitsdauer nutzbar.
21. Pflichten des Betreibers
21.1 Der Betreiber ist verpflichtet:
(a) Updates unverzüglich zu installieren und seine Installation aktuell zu halten; der Betreiber ist für die am Standort eingesetzte Version verantwortlich;
(b) nur innerhalb der von der Lizenz umfassten Spielerzahl zu betreiben;
(c) das Personal, das Sessions durchführt, zu schulen und ihm die Betriebsdokumentation zur Verfügung zu stellen;
(d) die Zugangsdaten geheim zu halten und, soweit FAR dies verlangt, für jeden Standort einen eigenen Account zu verwenden;
(e) FAR unverzüglich über jede Störung zu informieren, die den Betrieb wesentlich beeinträchtigt.
21.2 Der Betreiber handelt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Der Betreiber hat jeden Anschein zu vermeiden, er handele im Auftrag von FAR. Beschreibt der Betreiber sein Verhältnis zu FAR, hat er eine mit FAR abgestimmte Bezeichnung zu verwenden.
22. Sicherheit und Aufsicht am Standort
22.1 Der Betreiber ist für den sicheren Betrieb am Standort verantwortlich. Der Betreiber hat:
(a) eine für den Betrieb von Laser Limbo geeignete, ausreichend große und sichere Spielfläche bereitzustellen, sich von deren Eignung zu überzeugen, sie frei von Hindernissen zu halten, reale Hindernisse als Collider zu markieren und die Boundary korrekt zu setzen;
(b) jeden Spieler vor der ersten Session in die Nutzung des Headsets, in die Grenzen der Spielfläche und in das Verhalten während des Spiels einzuweisen;
(c) jede Session zu beaufsichtigen und abzubrechen, wenn Spieler gefährdet sind;
(d) die Gesundheitshinweise für Spieler am Standort auszuhängen und vor der ersten Session zugänglich zu machen.
22.2 Der Betreiber hat eine seinem Betrieb angemessene Betriebshaftpflichtversicherung zu unterhalten.
22.3 Der Betreiber stellt FAR von Ansprüchen von Spielern und sonstigen Dritten frei, die aus dem Betrieb am Standort oder aus der eingesetzten Hardware entstehen, es sei denn, der Anspruch beruht auf einem von FAR zu vertretenden Mangel von Laser Limbo.
23. Marke und Marketing
23.1 FAR räumt dem Betreiber das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, auf die Laufzeit der Lizenz und auf den Standort beschränkte Recht ein, die Marken und die von FAR bereitgestellten Marketingmaterialien zur Bewerbung seines Laser-Limbo-Angebots zu nutzen.
23.2 Der Betreiber hat das Angebot sichtbar unter der Bezeichnung "Laser Limbo" darzustellen. Der Betreiber darf das Spiel weder umbenennen noch umbranden oder als White Label anbieten. Ein eigenes In-Game-Logo des Betreibers darf zusätzlich zum Branding von FAR, nicht aber an dessen Stelle angezeigt werden.
23.3 Der Betreiber hat die Marken entsprechend den Markenrichtlinien von FAR zu verwenden, soweit FAR solche Richtlinien bereitgestellt hat, und allgemeine Marketingmaterialien, die FAR oder Laser Limbo zeigen, vor der Veröffentlichung mit FAR abzustimmen.
23.4 Der Betreiber hat jedes Verhalten zu unterlassen, das geeignet ist, den Ruf von FAR oder von Laser Limbo zu schädigen. Mit Ablauf der Lizenz hat der Betreiber die Marken von seinen Räumlichkeiten, seiner Website und seinen Materialien zu entfernen.
24. Überprüfung
24.1 Die Operator App übermittelt Sessiondaten, Spielerzahlen und den Credit-Verbrauch an FAR. FAR darf diese Daten verwenden, um die Einhaltung der Lizenz zu überprüfen.
24.2 Auf Anforderung hat der Betreiber die Angaben zu machen, die zur Überprüfung der Spielerzahl, der betriebenen Standorte und der verbrauchten Credits erforderlich sind.
24.3 Ergibt die Überprüfung eine über den Lizenzumfang hinausgehende Nutzung, hat der Betreiber die für die tatsächliche Nutzung im betreffenden Zeitraum geltende Lizenzgebühr zu zahlen. Das Recht von FAR, den Zugang zu sperren und aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.
25. Vergütung und Zahlung
25.1 Die Vergütung ergibt sich aus der Preisliste unter store.freeroam.ar oder aus der Individualvereinbarung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.
25.2 Die Vergütung ist sofort und im Voraus fällig, sofern individuell nichts anderes vereinbart ist.
25.3 Der Betreiber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
26. Haftung gegenüber Betreibern
26.1 Ergänzend zu den allgemeinen Haftungsbeschränkungen dieser NB ist die Haftung von FAR für leichte Fahrlässigkeit insgesamt auf die Vergütung begrenzt, die der Betreiber in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis für die Lizenz gezahlt hat.
26.2 FAR haftet bei leichter Fahrlässigkeit nicht für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder den Verlust des Geschäftswerts (Goodwill) des Betreibers.
27. Individualvereinbarungen und autorisierte Vertriebspartner
27.1 Diese NB gelten ergänzend zu einer etwaigen individuellen Lizenz-, Vertriebs- oder Partnerschaftsvereinbarung. Im Konfliktfall geht die Individualvereinbarung vor.
27.2 Eine Lizenz kann über einen Vertriebspartner oder Distributor nur bezogen werden, wenn FAR diesen Partner in Textform autorisiert hat. Der Betreiber hat sich zu vergewissern, dass der Partner autorisiert ist; FAR bestätigt auf Anfrage, ob ein Partner autorisiert ist. Ein Partner ist nicht berechtigt, Zusagen im Namen von FAR abzugeben oder Rechte einzuräumen, die über diese NB hinausgehen.
27.3 Hat der Betreiber die Lizenz über einen autorisierten Partner bezogen, gelten diese NB unmittelbar zwischen FAR und dem Betreiber. Der Betreiber hat einen Account bei FAR zu registrieren und den Standort sowie den Partner zu benennen, über den die Lizenz bezogen wurde.
27.4 Die Lizenz des Betreibers endet spätestens, wenn das Recht des Partners zum Vertrieb von Laser Limbo endet. FAR wird dem Betreiber die Fortsetzung zu den dann geltenden Bedingungen anbieten.